Diese Unterlagen braucht es für die MWST-Abrechnung

Eine MWST-Abrechnung ist nur so gut wie die Belege dahinter. Diese Checkliste zeigt, was Treuhänder oder Steuerberater pro Periode vom Kunden brauchen, für die Schweizer MWST wie für die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung. Senden Sie sie zum Quartalsende: Die Belege kommen mit Erinnerungen zurück, rechtzeitig vor der Frist.

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    Ausgangsrechnungen der Periode

    Erforderlich

    Auch Rechnungen ins Ausland, steuerbefreite und zum Nullsatz.

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    Eingangsrechnungen und Spesenbelege mit MWST

    Erforderlich

    Vorsteuer ist nur mit Beleg mit MWST-Nummer und Steuersatz des Lieferanten abziehbar.

  3. 3

    Kontoauszüge der Periode

    Erforderlich

    Für den Abgleich der Zahlungen, besonders bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten.

  4. 4

    Gutschriften, Rabatte und stornierte Rechnungen

    Falls zutreffend

    Sie mindern die geschuldete Steuer oder die Vorsteuer.

  5. 5

    Veranlagungsverfügungen MWST des Zolls (Einfuhr)

    Falls zutreffend

    Vom BAZG; nötig für den Abzug der Einfuhrsteuer. In DE: Einfuhrabgabenbescheid.

  6. 6

    Rechnungen für Dienstleistungen aus dem Ausland

    Falls zutreffend

    In der Schweiz Bezugsteuer, in Deutschland Reverse-Charge nach § 13b UStG.

  7. 7

    Ausfuhrnachweise

    Falls zutreffend

    Zolldokumente für die Ausfuhr, Voraussetzung für die Steuerbefreiung.

  8. 8

    Kassen- und Kartenterminal-Abrechnungen

    Falls zutreffend

    Tagesabschlüsse für Läden, Gastronomie und Bargeldbetriebe.

  9. 9

    Privatanteile und Eigenverbrauch

    Falls zutreffend

    Privatanteil Fahrzeuge, Warenbezüge, Leistungen an Personal.

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    Rechnungen für grössere Investitionen

    Falls zutreffend

    Maschinen, Fahrzeuge, Umbauten: hohe Vorsteuerbeträge werden oft geprüft.

  11. 11

    Subventionen, Spenden und andere Nicht-Entgelte

    Falls zutreffend

    In der Schweiz können Subventionen den Vorsteuerabzug kürzen.

  12. 12

    Debitorenverluste und Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen

    Falls zutreffend

    Die Steuer kann bei Verlusten korrigiert werden und ist bei Wiedereingang erneut geschuldet.

  13. 13

    Schreiben der ESTV oder des Finanzamts seit der letzten Abrechnung

    Falls zutreffend

    Einschätzungen, Kontrollankündigungen, Wechsel von Methode oder Periode.

Ihr Kontakt erhält eine E-Mail mit dieser Liste, lädt jedes Dokument über einen Link ohne Konto hoch und wird erinnert, bis alles da ist.

Diese Liste als Anfrage senden

Tipps

  • In der Schweiz ist die Abrechnung 60 Tage nach Periodenende fällig: quartalsweise bei effektiver Methode, halbjährlich mit Saldosteuersatz.
  • Seit 2025 können Schweizer Unternehmen bis CHF 5'005'000 Umsatz die jährliche Abrechnung mit Raten beantragen.
  • Stimmen Sie die MWST mit dem Jahresabschluss ab: Fehler sind spätestens innert 180 Tagen nach Geschäftsjahresende zu korrigieren.
  • In Deutschland ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats fällig, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.

Fragen

Quellen: estv.admin.ch · estv.admin.ch · estv.admin.ch · estv.admin.ch · estv2.admin.ch · fedlex.admin.ch · entreprendre.service-public.gouv.fr · sede.agenciatributaria.gob.es