Diese Unterlagen braucht es für die MWST-Abrechnung
Eine MWST-Abrechnung ist nur so gut wie die Belege dahinter. Diese Checkliste zeigt, was Treuhänder oder Steuerberater pro Periode vom Kunden brauchen, für die Schweizer MWST wie für die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung. Senden Sie sie zum Quartalsende: Die Belege kommen mit Erinnerungen zurück, rechtzeitig vor der Frist.
- 1
Ausgangsrechnungen der Periode
ErforderlichAuch Rechnungen ins Ausland, steuerbefreite und zum Nullsatz.
- 2
Eingangsrechnungen und Spesenbelege mit MWST
ErforderlichVorsteuer ist nur mit Beleg mit MWST-Nummer und Steuersatz des Lieferanten abziehbar.
- 3
Kontoauszüge der Periode
ErforderlichFür den Abgleich der Zahlungen, besonders bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten.
- 4
Gutschriften, Rabatte und stornierte Rechnungen
Falls zutreffendSie mindern die geschuldete Steuer oder die Vorsteuer.
- 5
Veranlagungsverfügungen MWST des Zolls (Einfuhr)
Falls zutreffendVom BAZG; nötig für den Abzug der Einfuhrsteuer. In DE: Einfuhrabgabenbescheid.
- 6
Rechnungen für Dienstleistungen aus dem Ausland
Falls zutreffendIn der Schweiz Bezugsteuer, in Deutschland Reverse-Charge nach § 13b UStG.
- 7
Ausfuhrnachweise
Falls zutreffendZolldokumente für die Ausfuhr, Voraussetzung für die Steuerbefreiung.
- 8
Kassen- und Kartenterminal-Abrechnungen
Falls zutreffendTagesabschlüsse für Läden, Gastronomie und Bargeldbetriebe.
- 9
Privatanteile und Eigenverbrauch
Falls zutreffendPrivatanteil Fahrzeuge, Warenbezüge, Leistungen an Personal.
- 10
Rechnungen für grössere Investitionen
Falls zutreffendMaschinen, Fahrzeuge, Umbauten: hohe Vorsteuerbeträge werden oft geprüft.
- 11
Subventionen, Spenden und andere Nicht-Entgelte
Falls zutreffendIn der Schweiz können Subventionen den Vorsteuerabzug kürzen.
- 12
Debitorenverluste und Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen
Falls zutreffendDie Steuer kann bei Verlusten korrigiert werden und ist bei Wiedereingang erneut geschuldet.
- 13
Schreiben der ESTV oder des Finanzamts seit der letzten Abrechnung
Falls zutreffendEinschätzungen, Kontrollankündigungen, Wechsel von Methode oder Periode.
Ihr Kontakt erhält eine E-Mail mit dieser Liste, lädt jedes Dokument über einen Link ohne Konto hoch und wird erinnert, bis alles da ist.
Diese Liste als Anfrage sendenTipps
- In der Schweiz ist die Abrechnung 60 Tage nach Periodenende fällig: quartalsweise bei effektiver Methode, halbjährlich mit Saldosteuersatz.
- Seit 2025 können Schweizer Unternehmen bis CHF 5'005'000 Umsatz die jährliche Abrechnung mit Raten beantragen.
- Stimmen Sie die MWST mit dem Jahresabschluss ab: Fehler sind spätestens innert 180 Tagen nach Geschäftsjahresende zu korrigieren.
- In Deutschland ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats fällig, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Fragen
Quellen: estv.admin.ch · estv.admin.ch · estv.admin.ch · estv.admin.ch · estv2.admin.ch · fedlex.admin.ch · entreprendre.service-public.gouv.fr · sede.agenciatributaria.gob.es


