Diese Unterlagen brauchen Sie von Freelancern
Die Zusammenarbeit mit Freelancern ist schnell aufgesetzt, die richtigen Unterlagen schützen aber beide Seiten: korrekte Rechnungen, Versicherungen und in der Schweiz der Nachweis der anerkannten Selbständigkeit. Diese Checkliste zeigt, was Unternehmen vor dem ersten Auftrag einholen, mit Hinweisen für Deutschland. Senden Sie sie mit dem Vertrag.
- 1
Bestätigung der Ausgleichskasse über die selbständige Erwerbstätigkeit
Falls zutreffendCH: belegt die Anerkennung als selbständig. Ohne sie drohen Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitgeber.
- 2
Handelsregisterauszug oder UID-Nummer
ErforderlichCH: Eintragungspflicht ab CHF 100'000 Umsatz, die UID (CHE-…) ist öffentlich. DE: Gewerbeanmeldung.
- 3
Identitätskarte oder Pass
ErforderlichDer Freelancerin, des Freelancers oder der vertretungsberechtigten Person.
- 4
Rechnungsangaben: Firma, Adresse, MWST- bzw. USt-IdNr.
ErforderlichCH: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz. DE: bei Kleinunternehmerregelung entsprechender Hinweis.
- 5
Bankverbindung (IBAN)
ErforderlichKonto auf den Namen der Person oder ihrer Firma.
- 6
Unterzeichneter Auftrags- bzw. Dienstleistungsvertrag und NDA
ErforderlichLeistungsumfang, Honorar, Fristen, Nutzungsrechte, Vertraulichkeit.
- 7
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Falls zutreffendDeckungssumme und Gültigkeit.
- 8
Nachweis eigener Unfallversicherung
Falls zutreffendCH: Selbständige sind nicht über die UVG-Versicherung eines Arbeitgebers gedeckt.
- 9
Arbeitsbewilligung oder Online-Meldung
Falls zutreffendSelbständige aus EU/EFTA: Meldepflicht für Einsätze bis 90 Tage pro Jahr in der Schweiz.
- 10
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (DE)
Falls zutreffendNur bei Bauleistungen in Deutschland, sonst ist Bauabzugsteuer einzubehalten.
- 11
Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens (DE)
Falls zutreffendBei Zweifeln an der Selbständigkeit, Verfahren der Deutschen Rentenversicherung.
- 12
Lebenslauf, Portfolio oder Referenzen
Falls zutreffendFür Kundenpräsentationen und interne Freigabe.
Ihr Kontakt erhält eine E-Mail mit dieser Liste, lädt jedes Dokument über einen Link ohne Konto hoch und wird erinnert, bis alles da ist.
Diese Liste als Anfrage sendenTipps
- In der Schweiz beurteilt die Ausgleichskasse die Selbständigkeit nach den tatsächlichen Verhältnissen: mehrere Auftraggeber, eigenes Unternehmerrisiko, Auftritt unter eigenem Namen.
- Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten und Eingliederung sprechen für ein Arbeitsverhältnis, in der Schweiz wie in Deutschland.
- Halten Sie das Dossier aktuell: Versicherungsnachweise und Bestätigungen laufen ab.
- Prüfen Sie in Deutschland, ob für den Auftrag die Künstlersozialabgabe anfällt.
Fragen
Quellen: ahv-iv.ch · seco.admin.ch · svazurich.ch · fedlex.admin.ch · sem.admin.ch · justice.fr · deutsche-rentenversicherung.de


