KYC-Unterlagen für neue Kunden
Die Geldwäschereiregeln verlangen, dass Sie Kunden identifizieren und die wirtschaftlich berechtigte Person kennen, bevor Sie tätig werden. Diese Checkliste zeigt, was Treuhänder, Vermögensverwalter und Anwälte in der Schweiz einholen, mit Hinweisen für Deutschland. Senden Sie sie zu Mandatsbeginn und führen Sie pro Kunde ein vollständiges, datiertes Dossier.
- 1
Kopie von Identitätskarte oder Pass
ErforderlichBeglaubigte Kopie oder Video-Identifikation gemäss Ihrer SRO.
- 2
Wohnsitznachweis, nicht älter als 3 Monate
Falls zutreffendRechnung oder Wohnsitzbestätigung. In der EU üblich, in der Schweiz oft verlangt.
- 3
Handelsregisterauszug
Falls zutreffendFür Gesellschaften: nicht älter als 12 Monate. DE: aktueller Registerauszug.
- 4
Statuten bzw. Gesellschaftsvertrag
Falls zutreffendFür Gesellschaften, Stiftungen und Vereine.
- 5
Liste der Zeichnungsberechtigten mit Ausweisen
Falls zutreffendPersonen, die für die Gesellschaft handeln, und allfällige Vollmachten.
- 6
Erklärung über die wirtschaftlich berechtigte Person (Formular A)
ErforderlichNennt die natürlichen Personen, denen die Vermögenswerte gehören.
- 7
Erklärung über die Kontrollinhaber (Formular K)
Falls zutreffendOperative Gesellschaften: Beteiligung ab 25 % oder Kontrolle auf andere Weise.
- 8
Aktienbuch oder Beteiligungsstruktur
Falls zutreffendDE: Auszug aus dem Transparenzregister.
- 9
Trust- oder Stiftungsunterlagen (Formular T bzw. S)
Falls zutreffendSettlor, Trustees, Protektor und Begünstigte.
- 10
Kundenprofil: Tätigkeit und Zweck der Geschäftsbeziehung
ErforderlichBeruf oder Geschäftstätigkeit, erwartete Leistungen und Beträge.
- 11
Nachweis der Herkunft der Vermögenswerte
Falls zutreffendBei erhöhten Risiken: Kaufvertrag, Erbschaft, Lohn, Jahresabschluss.
- 12
Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit
Falls zutreffendBei Konto- und Vermögensverwaltung: AIA/CRS- und FATCA-Status.
- 13
Unterzeichneter Mandatsvertrag
ErforderlichUmfang des Mandats, Honorar, Datenschutz.
Ihr Kontakt erhält eine E-Mail mit dieser Liste, lädt jedes Dokument über einen Link ohne Konto hoch und wird erinnert, bis alles da ist.
Diese Liste als Anfrage sendenTipps
- Identifizieren Sie die Vertragspartei und stellen Sie die wirtschaftlich berechtigte Person fest, bevor Sie tätig werden, und dokumentieren Sie beides.
- Aktualisieren Sie das Dossier bei Änderungen der Beteiligung oder Tätigkeit.
- In der Schweiz gelten ab 1. Oktober 2026 GwG-Pflichten auch für Beraterinnen und Berater bei Gesellschaftsgründungen und Immobiliengeschäften.
- Bewahren Sie KYC-Unterlagen in der Schweiz mindestens 10 Jahre nach Ende der Beziehung auf, in Deutschland 5 Jahre.
Fragen
Quellen: fedlex.admin.ch · law.ch · law.ch · swissbanking.ch · economie.gouv.fr · transparenzregister.de · eur-lex.europa.eu · swissbanking.ch


